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Aus dem Landtag 8 – Dienstwagen mit Fahrer für Dr. Koler?

24. Februar 2009

fritzklub
Bürgerforum Tirol
im Tiroler Landtag

11/2009

S C H R I F T L I C H E    A N F R A G E

des Abgeordneten Gottfried Kapferer

an Herrn LH  Günther Platter

betreffend:
Dienstfahrzeug mit Fahrer für den Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates Dr. Koler

Mit Prüfauftrag vom 28.07.2008 hat der Direktor des Landesrechnungshofs eine umfassende Prüfung des Sachgebiets Fahrzeug – und Maschinenlogistik angeordnet.
Zwei Prüforgane des LRH nahmen in der Zeit vom 11. – 26.08.2008 eine Einschau in der erwähnten Organisationseinheit vor. Der Finanzkontrollausschuss hat sich seiner Sitzung am 22.01.2009 mit dem vorliegenden Prüfbericht befasst.
Im Prüfbericht wird seitens des Landesrechnungshofes folgendes angeführt (Zitat des Prüfberichts Seiten 12 und 13):

„ Ein Springerfahrer ( samt Fahrzeug ) ist seit Anfang Juli 2008 aufgrund einer mündlichen Anweisung des Landeshauptmanns dem Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Tirol dienstzugeteilt.
In den letzten Jahren war aufgrund der Doppelfunktion Regierungsmitglied – Landesschulratspräsident eine solche Notwendigkeit nicht gegeben. Die Situation ergab sich durch den Regierungswechsel.

Der LRH verweist in diesem Zusammenhang auf das Landes – Bezügegesetz 1998, LGBI. Nr. 23/1998 idF LGBl. Nr. 76/2003, wonach ein Dienstwagen dem Präsidenten des Tiroler Landtages und den Mitgliedern der Tiroler Landesregierung gebührt.“

Daraus ergeben sich für mich als Abgeordneter zum Tiroler Landtag und stellvertretender Obmann des Finanzkontrollausschusses folgende Fragen an Sie, Herr Landeshauptmann:

  1. Stimmt es, dass Sie Anfang Juli 2008 mittels einer mündlichen Anweisung dem Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Tirol ein Dienstfahrzeug mit „ Springerfahrzeug “ zugeteilt haben?
  2. Ist Ihnen bekannt, dass nach oben angeführtem Gesetz ein Dienstwagen nur dem Präsidenten des Tiroler Landtages und den Mitgliedern der Tiroler Landesregierung gebührt?
    Warum haben Sie eine gesetzeskonträre Anweisung erteilt ?
  3. Ist Ihnen bekannt, dass die Vorgänger des derzeitigen Amtsführenden Präsidenten des LSR in  dieser Funktion niemals einen Dienstwagen mit Fahrer beansprucht hatten? Auf welcher  gesetzlichen Grundlage wurde dem Präsidenten des LSR ein Dienstwagen samt Fahrer zugeteilt ?
  4. Wieviele Stunden wendet der „Springerfahrer“ in seiner Diensttätigkeit für den Amtsführenden Präsidenten des LSR derzeit monatlich auf, wie viele Kilometer werden durchschnittlich gefahren?
  5. Werden Sie in Zusammenhang mit dem Landes – Bezügegesetz  1998 Ihre mündliche Anweisung der Zuteilung eines Dienstfahrzeugs mit Fahrer für den Amtsführenden Präsidenten des LSR, Herrn Dr. Koler, wieder zurücknehmen?

●  Wenn ja, warum?
●  Wenn nein, warum nicht ?

Innsbruck, am 24.02.2009

LA  Gottfried Kapferer

Die Antwort von LH Platter lesen Sie hier: anfragebe_148-09

Gottfried Tiroler Landtag

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