Förderung von Solaranlagen
11. März 2009
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EINKOMMENSGRENZE für die FÖRDERUNG von SOLARANLAGEN FÄLLT!
Laut Auskunft der Abteilung Wohnbauförderung fällt die Einkommensgrenze für die Förderungen von Solaranlagen ab 1. April 2009 ( kein Aprilscherz ).
Die Förderungsdauer wird 2 Jahre betragen.
Detailinformationen bitte der beigefügten Information entnehmen.
Ein Anruf bei der Abteilung Wohnbauförderung ist aber für eine Förderungsbeurteilung in jedem Einzelfall notwendig. Tel. 0512 / 508 2732