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GR-Sitzung am 20.07.2009 – PUNKT 10 DER TAGESORDNUNG

27. Juli 2009

FULPMER GEMEINDERAT KORRIGIERT DEN OBERSTEN GERICHTSHOF

VORGESCHICHTE

Im Jahre 1999 hatte der Bauer Josef Kindl bei der Gemeinde Fulpmes um den Bau eines Feldstadels mit einer Höhe von 9.60 Meter angesucht. Diese Höhe wurde vom damaligen Raumplaner Dr. Cernusca und auch vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.
Das geforderte kleinere Projekt mit 7.00 Meter Höhe wurde dann vom Gemeinderat genehmigt und die Flächenwidmung beschlossen. Der Baubescheid wurde im Juni 2000 erlassen.
Doch Kindl hielt sich nicht daran, ganz im Gegenteil. Er hatte schon Monate vorher, im Winter 1999 / 2000 diverse Vorarbeiten von einer Südtiroler Firma durchführen lassen, welche darauf ausgerichtet waren, das vom Gemeinderat abgelehnte Projekt mit der Höhe von 9.60 Meter zur Ausführung zu bringen.
Im Juni 2000, nachdem Kindl den Baubescheid (7.00 Meter) erhalten hatte, baute er dann den Stadel auf 11.00 Meter, also wissentlich um 4.00 Meter zu hoch!

Siegt der Rechtsstaat oder gibt es einen Kuhhandel?

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INSTANZENWEG BIS ZUM OBERSTEN GERICHTSHOF

Daraufhin bekam Kindl einen Abbruchsbescheid, welchen er durch alle Instanzen hindurch bekämpfte. Die Gemeinderäte waren von Anfang an (Einstimmiger GR-Beschluss vom 12. März 2001) und bis zur letzten Instanz stets der Meinung, dass der Abrissbescheid zu vollziehen sei.
Robert Denifl, Hans Deutschmann, Dr. Franz Krösbacher, Markus Mair, Hannes Krösbacher und auch EGR Josef Hammer wollten also 8 Jahre lang den Abrissbescheid vollziehen, sonst wäre man nicht bis zum OGH gegangen. Doch kaum gibt der OGH der Gemeinde Fulpmes Recht und bestätigt den Abbruchsbescheid, fallen diese Herren um und wollen den Fall nachträglich sanieren. Wenn sie das wollen, warum haben sie es nicht schon von Anfang an getan? Warum haben sie den Gang durch die Instanzen bis zum OGH mitgetragen? Wenige Tage vor der Gemeinderatssitzung am 20. Juli 2009 klang Bauausschussobmann GV Hans Deutschmann noch ganz anders (Bezirksblatt Wipptal – Stubai vom 08. Juli 2009: „Nach einem Rückruf bei meinen Listenkollegen kann ich mir nicht vorstellen, dass wir nach so langem Hin – und Her noch umfallen.“
Doch umgefallen sind sie alle….

DAS VERSTEIGERUNGSVERFAHREN UND KINDLS BESTECHUNGSVERSUCH

Nach dem Urteil des OGH war es klar: Kindl muss abreißen. Doch der verzögerte die ganze Sache und ließ Termin um Termin verstreichen, den allerletzten am 30. Mai 2009. Es wäre wohl wieder nichts passiert, hätte nicht Frau Mag. Lechner von der BH Innsbruck das Versteigerungsverfahren gegen Kindl eingeleitet und dem Bezirksgericht übergeben. Das Grundstück, auf dem sich der Stadel befindet, wird samt Stadel versteigert.
Der es ersteigert, muss auch die Rückbaukosten übernehmen. Sollte sich kein Interessent finden, kommt einer Baugründe Kindls zur Versteigerung. Mit dem Erlös wird der Rückbau des Stadels bezahlt. Dass Zwangsversteigerung und Abriss unmittelbar bevorstehen, weiß auch Josef Kindl. Der unterbreitete deshalb Bürgermeister Mag. Robert Denifl ein unmoralisches Angebot. Kindl bot eine Spende von 40.000 € an das Elisabethinum an, wenn die Gemeinde im Gegenzug den Stadel so belässt und alles bereinigt.
Bürgermeister Mag. Robert Denifl hat schon im Vorfeld der Gemeinderatssitzung in den Medien kundgetan, dass ihm dieser Deal gefällt, er deshalb umschwenkt und dass er möchte, dass auch der Gemeinderat auf den von Kindl vorgeschlagenen Deal eingeht.

Ich habe daraufhin Josef Kindl am 9. Juli 2009 nach § 307 Strafgesetzbuch bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt.
§ 307 StGB: Wer einem Amtsträger ( hier dem Bürgermeister ) für eine Handlung oder Unterlassung in Zusammenhang mit dessen Amtsführung (§ 304 Abs. 1) für ihn oder einen Dritten (hier dem Elisabethinum) einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

GEMEINDERATSSITZUNG VOM 20. JULI 2009: WER STIMMTE WIE?

Der Sitzungssaal im 1. Stock des Gemeindeamtes war zum Bersten gefüllt.
Bürgermeister Robert Denifl hatte, für viele vollkommen unverständlich, ein Ansuchen Kindls
auf die Tagesordnung gesetzt, wodurch er mittels Änderung des Bebauungsplans und dem oben beschriebenen Deal den Abriss verhindern könnte.

Bürgermeister Mag. Robert Denifl hatte überhaupt keine Veranlassung, diesen Punkt noch einmal auf die Tagesordnung des Gemeinderats zu geben. Der oberste Gerichtshof, die höchste Instanz unseres Rechtsstaates hatte entschieden, dass der Rückbau von 11 auf 7 Meter zu erfolgen hat. Die Versteigerung ist schon in Vorbereitung, das Urteil wäre wahrscheinlich noch 2009 vollzogen worden und der Abriss erfolgt.
Doch Bürgermeister Mag. Robert Denifl stellte aber den Antrag, die Sache wieder in den Bauausschuss zurückzuverweisen. Dort könnte das Ganze nachträglich doch noch saniert werden. Das mit der 40 000 € – Spende gefalle ihm gut, er habe halt eine soziale Ader.

GV Hans Deutschmann und GR Josef Hammer meinten, man solle im Bauausschuss noch einmal darüber beraten. Das Ausmaß des Rückbaus müsste doch nicht 4 Meter sein, wie es der OGH entschieden hat, man könne sich gut vorstellen, nur 1 ½ Meter abzureißen.
Mit der Logik dieser beiden Herren könnte jeder so hoch bauen, wie er will, er muss eigentlich nur einberechnen, dass er letztendlich 1 ½ Meter rückbauen muss und das neben der „ Spende “in die Kosten einberechnen. In der Praxis – Einfamilienhaus: Jemand hat einen Baubescheid, der ihm eine Höhe von 6 Meter vorschreibt. Er möchte aber 8 ½ Meter hoch bauen. Also baut er erst einmal 10 Meter hoch, muss dann 1 ½ Meter rückbauen und ist dann auf der von ihm gewünschten Höhe. Das ist dann ausreichend Höhe für ein weiteres Stockwerk. Da Wohnraum sehr teuer ist, werden sich die Kosten für Rückbau und „ Spende“ nur unwesentlich auf die Kosten auswirken und werden sich mehr als rentieren.

Ich brachte dann einen Gegenantrag ein: Das Urteil des OGH muss umgehend umgesetzt werden, Kindl muss abreißen. Es gibt nicht einen Millimeter Spielraum.
Wenn wir Urteile des OGH nicht umsetzen, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats. Es braucht keine Bauordnung mehr. Jeder kann bauen wie er will, wenn er Geld und unterstützende Gemeinderäte hat.

Dem Antrag von Bgm. Mag. Robert Denifl („Deal “) stimmten zu

01 Bürgermeister Mag. Robert Denifl
02 GV Hans Deutschmann
03 GV Dr. Franz Krösbacher
04 GR Josef Hammer
05 GR Markus Mair
06 GR Roman Krösbacher
07 GR Johann Hörtnagl
08 GR Hannes Krösbacher

Dem Antrag von LA Vizebgm. Gottfried Kapferer (Umsetzung OGH – Urteil) stimmten zu

01 LA Vizebgm. Gottfried Kapferer
02 Vizebgm. Hermann Haller
03 GR Rudi Terza
04 GR Ernst Pfurtscheller
05 GR Karina Reinalter
06 EGR Marina Mair (in Vertretung von GV Christine Roost)
07 EGR Michael Pfurtscheller (in Vertretung von GR Norbert Mair)

Abstimmungsergebnis 8:7 gegen die sofortige Umsetzung des OGH-Urteils und für die nochmalige Behandlung im Bauausschuss.

Mitglieder des Bau-, Verkehrs- und Dorferneuerungs-AS
* GV Johann Deutschmann (Obmann)
* VB Hermann Haller
* GR Mag. Josef Hammer
* GV Dr. Franz Krösbacher
* GR Ing. Norbert Mair (Obmann-Stv.)
* GV Christine Roost

Gottfried Fulpmer Gemeinderat

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