Archiv

Archiv für Februar, 2010

Informationen zur Briefwahl

28. Februar 2010
Kommentare sind deaktiviert

Bei dieser Wahl ist es erstmals möglich, seine Stimme auch mittels Briefwahl abzugeben.

Laut Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 (TGWO 1994 idgf) sind folgende Möglichkeiten zur Beantragung einer Wahlkarte vorgesehen (§ 34a TGWO 1994):

  • persönliche Beantragung im Gemeindeamt (bis spätestens Dienstag, 09.03.2010) oder
  • schriftliche Beantragung (bis spätestens Donnerstag, 04.03.2010)

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Eine beantragte Wahlkarte kann nur persönlich im Gemeindeamt abgeholt oder im Postweg an den Wähler übermittelt werden. Die Abholung durch Familienmitglieder, etc. ist nur mit einer Vollmacht möglich.

WICHTIG:
Die Wahlkarte muss im Postweg an das Gemeindeamt übermittelt werden und spätestens bis Freitag, den 12.03.2010 im Gemeindeamt einlangen (§ 54a TGWO 1994). Später einlangende Wahlkarten könnten nicht mehr berücksichtigt werden.

Gottfried Gemeinderatswahl 2010

Stellenausschreibung – Wohn- und Pflegeheim Vorderes Stubaital

26. Februar 2010
Kommentare sind deaktiviert

Stellenausschreibung

Beim Gemeindeverband Wohn- und Pflegeheim Vorderes Stubaital gelangt die Dienststelle einer / eines

Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester/-pflegers
oder eines / einer
PflegehelfersIn / AltenfachbetreuersIn

zur Ausschreibung. Wir sind ein Seniorenheim mit 59 Bewohnern, das sich in der Ortsmitte von Fulpmes, unweit der Pfarrkirche befindet. Von unseren Bewohnern brauchen ca. 45 mehr oder weniger pflegerische und lebensbegleitende Unterstützung.

Wir wünschen uns eine engagierte Persönlichkeit, mit entsprechender Ausbildung, die sich gut auf die Bedürfnisse der zum Teil schwerst pflegebedürftigen Bewohner einstellen kann.

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Vertragsbedienstetengesetz.

Interessenten mögen Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 19.03.2010 bei der Heimleitung des Wohn- und Pflegeheimes Vorderes Stubaital / 6166 Fulpmes / Herrengasse 23, einbringen.

Gottfried Fulpmer Gemeinderat

Änderungen bei der Wohnbauförderung

25. Februar 2010
Kommentare sind deaktiviert

Wichtige Änderungen bei der Wohnbauförderung des Landes Tirol ab 01.04.2010

Neue Fördersätze und Ausschleifregelung bei Einkommensgrenzen:
LHStv Gschwentner: „Nachjustierung bei der Wohnbauförderung schafft leistbaren Wohnraum“

„Um neuen Wohnraum zu schaffen und leistbares Wohnen sicherzustellen, muss die Wohnbauförderung den Bedürfnissen der Tirolerinnen und Tirolern angepasst werden“, ist LHStv Hannes Gschwentner überzeugt. Aus diesem Grund kündigte der Wohnbaureferent bereits bei der Regierungsklausur im Jänner Änderungen in der Wohnbauförderung an, die beim gestrigen Wohnbauförderungsbeirat diskutiert, in Folge auch einstimmig beschlossen wurden und mit 1. April 2010 in Kraft treten werden. „Diese Änderungen sind ein wichtiger Beitrag zur strukturellen Erleichterung des Wohnungsaufwandes“, fasst Gschwentner die Maßnahmen zusammen.

In Tirol wurden allein vergangenes Jahr 323.000 m² neuer Wohnraum geschaffen. „Um die Finanzierung zur Abdeckung des Wohnbedarfs zu erleichtern, werden die Förderungssätze erhöht – die neuen Fördersätze pro m² förderbare Grundfläche sind dem Anhang der Presseaussendung zu entnehmen. „Damit wird der kontinuierlichen Steigerung der Baukosten Rechnung getragen“, berichtet Gschwentner.
Des Weiteren wird eine Ausschleifregelung bei der Staffelung der Einkommensgrenzen eingezogen, um eine größere soziale Treffsicherheit zu erreichen und zu vermeiden, dass jene FörderungswerberInnen, die ein wenig über den Einkommensgrenzen liegen, um die gesamte Förderung umfallen“, erläutert Gschwentner.

Auch bei der Wohnbeihilfe wurde nachjustiert, da aufgrund der konjunkturell schwierigen Zeit der Bedarf an Zuschüssen gestiegen ist. „Vor allem für einkommensschwache Familien ist der Wohnungsaufwand ohne Beihilfe oft nicht zu bewältigen“, weiß Gschwentner. Aus diesem Grund wird der anrechenbare Wohnungsaufwand bei der Berechnung der Wohnbeihilfe rückwirkend ab 1. Jänner 2010 erhöht.

Weitere Eckpunkte der neuen Wohnbauförderung sind:

  • Reduktion der Darlehenszinsen nach dem Wohnhaussanierungsgesetz: Ab dem 26. Rückzahlungsjahr wird der Zinssatz von derzeit 5% auf 3,5% reduziert. Damit verringert sich der Zinsaufwand auch für die Restlaufzeit.
  • Besondere Förderung von ökologische Bauweise:
    Der Einbau von PVC-freien Fenstern und Türen wird als umweltfreundliche Maßnahme mit ½ Punkt als Zusatzförderung im Neubaubereich bzw. in Form eines Zuschusses gefördert.
  • Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Biomasseheizungen:
    Die in den Förderungsbestimmungen vorgesehenen Emissionsgrenzwerte werden nachjustiert und an die aktuellen Werte des Österreichischen Umweltzeichens für Holzheizungen angepasst.
  • Reduktion des Annuitätenzuschusses:
    Für Miet- und Eigentumswohnungen wird der Annuitätenzuschuss in den ersten 7 Jahren von monatlich 2,50 Euro auf 2,30 Euro pro m² förderbare Nutzfläche reduziert.
  • Reduktion der Scheckförderung:
    Diese Alternative zur Darlehensförderung wird von derzeit 40% auf 35% reduziert.
  • Fremdwährungskredite:
    Fremdwährungskredite werden im geförderten Wohnbau nicht mehr zugelassen.

Zwei immer wieder verbreiteten Falschmeldungen zur Wohnbauförderung möchte der Wohnbaureferent ein für alle mal richtig stellen: „Entgegen den Behauptungen der Wirtschaftskammer unterstützt die Wohnbauförderung keineswegs den Pfusch. Die Förderungsrichtlinien sehen unter dem Punkt 2.1. Allgemeine Vorraussetzungen vor, dass die Kosten der Sanierungsmaßnahmen durch Vorlage der Rechnungen nachzuweisen sind. Es werden nur Rechnungen anerkannt, die von gewerblich befugten Personen ausgestellt sind“, stellt Gschwentner klar. Um eine hohe Sanierungsrate und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu erreichen muss auch weiterhin die Möglichkeit bestehen, Arbeiten wie beispielsweise die Verlegung von Dämmplatten oder Grabungen zur Entfeuchtung und Isolierung von Unterböden selbst und/oder mit Nachbarschaftshilfe durchzuführen. „Sollten Sanierungswillige und Häuslbauer nur dann eine Förderung bekommen, wenn sie keine einzige Arbeitsleistung selbst erbringen, wird die Sanierungsoffensive ad absurdum geführt. Denn wenn die Menschen aufgrund dieser Vorgaben von einer Sanierung absehen, ist dem Baugewerbe auch nicht geholfen“, ist Gschwentner überzeugt

Auch die Aussage, wonach eine begünstigte Rückzahlungsaktion in Zeiten der Wirtschaftskrise notwendig sei, ist ein fataler Irrtum. Eine solche Sonderaktion würde die langfristige Finanzierung der Wohnbauförderung gefährden, da diese zu mehr als der Hälfte aus den kontinuierlichen Darlehensrückzahlungen gespeist wird. Die zusätzlichen Gelder aus einer begünstigten Rückzahlungsaktion würden ins allgemeine Landesbudget fließen und stünden der Wohnbauförderung nicht mehr zur Verfügung. „Dadurch würde sich das Fördervolumen verringern und  die Wohnbauförderung sukzessive ausgehöhlt“, warnt Gschwentner. Überdies  könnten damit weder der Verteilungsgerechtigkeit noch dem Generationenvertrag Genüge getan werden.

Im Anhang finden Sie eine Auflistung aller Änderungen in der Wohnbauförderung samt Berechnungsbeispielen.

KurzinformationWohnbauförderung

Gottfried Tiroler Landtag

Schitag in der Schlick, Dienstag, 9.Februar 2010

13. Februar 2010
Kommentare sind deaktiviert

Tiroler Woche – 11. Feber

11. Februar 2010
Kommentare sind deaktiviert