Informationen zur Briefwahl
28. Februar 2010
Bei dieser Wahl ist es erstmals möglich, seine Stimme auch mittels Briefwahl abzugeben.
Laut Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 (TGWO 1994 idgf) sind folgende Möglichkeiten zur Beantragung einer Wahlkarte vorgesehen (§ 34a TGWO 1994):
- persönliche Beantragung im Gemeindeamt (bis spätestens Dienstag, 09.03.2010) oder
- schriftliche Beantragung (bis spätestens Donnerstag, 04.03.2010)
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Eine beantragte Wahlkarte kann nur persönlich im Gemeindeamt abgeholt oder im Postweg an den Wähler übermittelt werden. Die Abholung durch Familienmitglieder, etc. ist nur mit einer Vollmacht möglich.
WICHTIG:
Die Wahlkarte muss im Postweg an das Gemeindeamt übermittelt werden und spätestens bis Freitag, den 12.03.2010 im Gemeindeamt einlangen (§ 54a TGWO 1994). Später einlangende Wahlkarten könnten nicht mehr berücksichtigt werden.