Ali Gündogdu betrieb von Samstag, 26.9.2009 bis Donnerstag, 1.10.2009 illegal das Gastlokal „Anatolia“, für das er derzeit weder eine rechtsgültige baurechtliche Genehmigung noch eine gewerberechtliche Bewilligung besitzt.
Das Lokal wurde schon im August 2009 betriebsfertig ausgebaut, obwohl erst am 8.9.2009 eine Bauverhandlung durch die Gemeinde Fulpmes stattgefunden hat.
Der Baubescheid ist den Nachbarn am 17.9.2009 zugegangen.
Unter den „Auflagen“ ist unter Punkt 1 des Baubescheides zu lesen:
- „Mit der Ausführung des bewilligungspflichtigen Bauvorhabens darf erst nach Eintritt der Rechtskraft der Baubewilligung begonnen werden. Folgende Vorarbeiten dürfen ausgeführt werden: Baustelleneinrichtung, Baugrubenaushub, Baugrubensicherung.“
Derzeit hat die Baubewilligung noch nicht einmal Rechtskraft erlangt. Ali Gündogdu dürfte noch nicht einmal mit dem Umbau beginnen.
In Wirklichkeit ist der Umbau längst fertig und Ali Gündogdu hat bereits den Betrieb des Lokals am 26.9.2009 aufgenommen.
Die Gemeinde Fulpmes wurde von mir am Montag, 28.9.2009 davon in Kenntnis gesetzt und hat am 30.9.2009 Ali Gündogdu schriftlich einen Unterlassungsbescheid zugestellt. Das heißt, Ali Gündogdu musste den Betrieb des Lokals Anatolia sofort einstellen, da er keine rechtskräftige baurechtliche Bewilligung besitzt.
Ali Gündogdu besitzt auch keine rechtskräftige gewerberechtliche Genehmigung.
Ich habe ihn deshalb am 30.9.2009 bei der Gewerbebehörde – BH Innsbruck – angezeigt.
Nach § 360 der Gewerbeordnung wurden am 1.10.2009 behördliche Zwangsmaßnahmen eingeleitet, das heißt, die Polizei sorgte an diesem Tag dafür, dass der Betrieb des „Anatolia“ eingestellt wird, bis eine rechtsgültige gewerberechtliche Genehmigung vorliegt.
Die Vorgangsweise im Fall „Anatolia“ ist skandalös. Ali Gündogdu setzt sich über Gesetze hinweg. Er dürfte noch nicht einmal mit dem Ausbau und Umbau des Lokals beginnen. Das Lokal ist aber schon fertig umbebaut. Er hatte sogar schon zwischenzeitlich illegal den Betrieb aufgenommen, der ihm mittlerweile eingestellt wurde.
Die Einhaltung der Gesetze gilt für alle Gemeindebürger. Alle Gemeindebürger sind gleich zu behandeln, die Gesetze sind von einheimischen und von türkischstämmigen Fulpmern gleichermaßen einzuhalten (siehe Fall KINDL).
Für mich zählt zur INTEGRATION auch die AKZEPTANZ und die EINHALTUNG der GESETZE des Staates, des Landes und der Gemeinde.

Ali Gündogdu am Morgen des 1.10.2009 vor der Einstellung des Betriebs

Werte Kunden ! Wir haben wegen SERVICEMANGEL bis zum 10.10.2009 geschlossen. Dieses Plakat wurde mittlerweile entfernt.
Gottfried Fulpmer Gemeinderat