BERICHT ÜBER DIE 1. GEMEINDERATSSITZUNG 2009 – 9. März 2009
Am 9. März 2009 fand im Sitzungssaal der Gemeinde Fulpmes, im 1. Stock des Kamplerhauses die erste öffentliche Sitzung des Gemeinderats im Jahre 2009 statt.
Anwesend waren 14 Mitglieder des Gemeinderats
| Bürgermeister |
Mag. Robert Denifl als Vorsitzender |
| 1. Vizebürgermeister |
Hermann Haller |
| 2. Vizebürgermeister |
Gottfried Kapferer |
| Gemeindevorstand |
Hans Deutschmann |
| Gemeindevorstand |
Dr. Franz Krösbacher |
| Gemeinderat |
Norbert Mair |
| Gemeinderat |
Karina Reinalter |
| Gemeinderat |
Ernst Pfurtscheller |
| Gemeinderat |
Markus Mair |
| Gemeinderat |
Mag. Josef Hammer |
| Gemeinderat |
Ing. Johann Hörtnagl |
| Gemeinderat |
Rudi Terza |
| Ersatzgemeinderat |
Hermann Span (für GV Christl Roost) |
| Ersatzgemeinderat |
Michael Pfurtscheller (für GR Roman Krösbacher) |
Es fehlte: Gemeinderat Ing. Hannes Krösbacher
PUNKT 2 Beratung / Beschlussfassung betr. der Regelung der Mietzinsbeihilfen in der Gemeinde Fulpmes
Im Jahre 1995 hat der Fulpmer Gemeinderat die Wartefrist für die Inanspruchnahme einer Mietzinsbeihilfe mit 5 Jahren festgelegt. Am 18.05.2000 hat der Gemeinderat diese Wartefrist dann auf 10 Jahre verlängert. Fulpmes hat damit eine der längsten Wartefristen im Bezirk Innsbruck Land und wohl auch in Tirol.
Die Mietzinsbeihilfe unterliegt genauen Richtlinien, die vom Land Tirol kontrolliert werden. Die Kosten trägt zu 70 % das Land und zu 30 % die jeweilige Gemeinde. Bei der Gemeinde Fulpmes waren es bisher jährliche Kosten von ca. 7000 €.
Die Landesregierung hat in ihrem Regierungsübereinkommen zwischen ÖVP und SPÖ den Wunsch an die Gemeinden gerichtet, die Mietzinsbeihilfen tirolweit zu harmonisieren und einheitlich mit maximal 1 Jahr festzusetzen.
In der Beratung zeigte sich der Obmann des Sozial – und Wohnungsausschusses, GR Markus Mair, befremdet darüber, dass man dieses Problem nicht zuerst im Ausschuss bespricht.
Ich war der Meinung, dass man wegen der Dringlichkeit das Problem gleich im Gemeinderat behandeln könnte, da es ja sowieso nur im Gemeinderat beschlossen werden kann. Daher stellte ich den Antrag, noch in dieser Gemeinderatssitzung den Beschluss zu fassen, die Wartezeit für die Mietzinsbeihilfe mit 1 Jahr festzusetzen.
Diesem Antrag schloss sich auch mein Kollege Hermann Haller an.
Mit 13 Ja zu 2 Gegenstimmen (Kapferer, Haller) beschloss der Gemeinderat, die Abstimmung zu vertagen und dem Sozial- und Wohnungsausschuss zurückzuverweisen.
Die Ausschusssitzung soll innerhalb der nächsten 14 Tage stattfinden.
PUNKT 3 Beratung / Beschlussfassung betr. Aufkündigung zum Generalmietvertrag vom 15.12.1965 zwischen Gemeinde Fulpmes und Gemeinnützige Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes reg. Gen.m.b.H.
Die Gemeinde Fulpmes ist Untervermieter von insgesamt 9 Wohnungen der GHS im Knappenweg. Die Gemeinde mietet diese Wohnungen von der GHS und vermietet sie wieder weiter. Durch diesen Generalmietvertrag hat die Gemeinde Fulpmes ein schriftlich zugesichertes Vergaberecht und kann diese Wohnungen nach verschiedenen Kriterien an Gemeindebürger vergeben. Da es angeblich immer wieder zu Schwierigkeiten mit Mietern gekommen war, stellte Bürgermeister Mag. Robert Denifl den Antrag, aus diesem Vertrag auszusteigen. Damit müsste dann die GHS diese Probleme mit den Mietern lösen und die Gemeinde hätte sie los.
Meine Warnungen, dass so die Gemeinde kein schriftlich zugesichertes Vergaberecht mehr besitzt, wurde mit dem Argument „ mir ham eh a guats Verhältnis zur GHS, mir wearn ins des schon ausderreden “ vom Tisch gewischt.
Mit 13 Ja zu 1 Gegenstimme (Kapferer) beschloss der Gemeinderat, den Generalmietvertrag mit der Gemeinnützigen Hauptgenossenschaft des Siedlerbundes aufzukündigen.
Die Zeiten sind ungleich, auch das Verhältnis zur GHS kann anders werden, die GHS kann in andere Hände kommen. Jedenfalls kann nach dieser Entscheidung des Gemeinderats die GHS diese 9 Wohnungen beliebig vergeben, auch an Auswärtige. Die Gemeinde hat keinen Einfluss mehr auf die Wohnungsvergabe dieser 9 Wohnungen.
Waren es das wirklich wert, dass die Gemeinde wegen ein paar angeblicher Probleme mit den Mietern
Ihren ganzen Einfluss bei der Wohnungsvergabe aufgibt?
PUNKT 7 Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung eines Parkverbotes für den Abschnitt der Gemeindestraße im Bereich der Objekte Museumsgarage / Platzwirt / Tourismusverband
Dieses Parkverbot in diesem Bereich stellt eine absolute Notwendigkeit dar. Der Gemeinderat fasste einen einstimmigen Beschluss, hier ein Parkverbot zu verordnen.
Auskünfte über weitere Entscheidungen des Gemeinderats in dieser Sitzung können jederzeit bei mir eingeholt werden.
gottfried.kapferer@aon.at
Tel. 0650 / 821 5378
Herzliche Grüße
Gottfried Kapferer

Blick von Medraz auf Fulpmes 25.02.2009
Gottfried Fulpmer Gemeinderat Gemeinderatssitzung